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17.06.2009 18:15

Der Emo und die Bahnpolizei

fsi. Doch, doch, er sei sich schon bewusst gewesen, dass seit Ende Januar 2008 über ihn ein Hausverbot im Zürcher Hauptbahnhof verhängt gewesen sei und dass er sich nur höchstens fünf Minuten dort hätte aufhalten dürfen, um zum Zug zu gelangen oder eine Fahrkarte zu kaufen, antwortet der 18-jährige Bäcker- und Konditorlehrling aus dem Unterland der Einzelrichterin am Zürcher Bezirksgericht. Doch an jenem Samstagabend im März 2008, als er wegen Hausfriedensbruch verzeigt wurde, habe er auf dem Weg zur S-Bahn einige Kollegen gesehen und sich für ein paar Minuten zu diesen gesellt. Dabei seien sie in eine Kontrolle der Polizei geraten.

Aus den fünf Minuten mit den Kumpeln im Bahnhof wurden schliesslich zwei Stunden auf dem Posten und ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat über eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 200 Franken. Ausserdem wurde dem jungen Mann die Bezahlung von 700 Franken Staatsgebühr sowie 30 Franken Auslagen auferlegt.

Weshalb die Bahnpolizei ein Hausverbot gegen ihn erlassen hatte, kann er nicht sagen. Er habe sich an jenem 27. Januar 2008 mit seiner Freundin eine gewisse Zeit im Hauptbahnhof aufgehalten, und später seien sie Tram fahren gegangen, um sich die Zeit zu vertreiben, berichtet er mit sanfter Stimme. Dass die beiden auf seine Mutter gewartet hatten, die an jenem Abend mit dem Zug aus dem Ausland anreisen sollte, erzählt er erst draussen vor dem Gerichtssaal; er glaubt nicht, dass dies die Richterin hätte interessieren können.

Als das Pärchen wieder im Hauptbahnhof eintraf, griff die Bahnpolizei es auf und erteilte dem damals noch Minderjährigen ein Hausverbot mit der Begründung, dass er den ganzen Tag herumgelungert und deswegen bereits mehrmals verwarnt worden sei. Er wehrte sich nicht. Weshalb sollte er auch? Er war schliesslich ein Emo und gehörte als solcher zu jener selbst bei den meisten anderen Jugendgruppen verhassten Subkultur, deren Anhänger den pubertären Weltschmerz pflegen, gerne Gefühle zeigen und abenteuerlich frisierte, schwarz oder gelegentlich auch wasserstoffblond gefärbte Haare sowie düsteres Augen-Make-up tragen. Emos schmücken sich mit makabren Symbolen wie Totenköpfen und Skeletten, tun im Übrigen aber keiner Fliege etwas zuleide. Weshalb sollte er sich auf Diskussionen mit den Männern von Securitrans einlassen? Sie würden einem wie ihm ohnehin kein Wort glauben. Später erzählte ihm ein Kollege aus der Szene, der sich ähnlich kleidete und dieselbe Frisur trug, dass die Bahnpolizei ihn an jenem Samstagnachmittag mehrmals verwarnt habe.

Der Strafbefehl nun aber war dem sanftmütigen jungen Mann, der sich inzwischen von der Emo-Szene loszulösen begonnen hatte, zu viel des Üblen. Eine Summe von zusammengerechnet 1080 Franken sei sehr viel Geld bei einem Lehrlingslohn von brutto 900 Franken; er müsse sich verschulden, um das bezahlen zu können. Einen Anwalt wollte er sich aber nicht nehmen. «Dann wäre die Geschichte noch viel teurer geworden», meint später die Mutter, die ihren Sohn nach Zürich begleitet hat.

Nachdem der Angeklagte seinerzeit keinen Rekurs gegen das Hausverbot erhoben hat, kann das Gericht keine Gründe finden, um den Strafbefehl abzumildern. Er erhält den Rat, die Einsprache zurückzuziehen. Damit erhöhten sich die Gebühren um «nur» rund 150 Franken statt um eine Vielfaches dieser Summe. Er willigt ein. Und die Mutter fragt die Richterin, ob sie das Geschuldete gleich hier bezahlen könne. Mit der Justiz will sie keine Minute länger als notwendig zu tun haben. Und der Sohn hofft, dass er die Lehre trotz der Verurteilung abschliessen und danach eine weitere Ausbildung als Confiseur antreten kann. Sein berufliches Fernziel ist die Meisterprüfung. Und er träumt davon, dereinst mit seiner Freundin eine Familie zu gründen.
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