fsi. Doch, doch, er sei sich schon bewusst gewesen, dass seit Ende
Januar 2008 über ihn ein Hausverbot im Zürcher Hauptbahnhof verhängt
gewesen sei und dass er sich nur höchstens fünf Minuten dort hätte
aufhalten dürfen, um zum Zug zu gelangen oder eine Fahrkarte zu kaufen,
antwortet der 18-jährige Bäcker- und Konditorlehrling aus dem Unterland
der Einzelrichterin am Zürcher Bezirksgericht. Doch an jenem
Samstagabend im März 2008, als er wegen Hausfriedensbruch verzeigt
wurde, habe er auf dem Weg zur S-Bahn einige Kollegen gesehen und sich
für ein paar Minuten zu diesen gesellt. Dabei seien sie in eine
Kontrolle der Polizei geraten.
Aus den fünf Minuten mit den Kumpeln im Bahnhof wurden schliesslich
zwei Stunden auf dem Posten und ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft
Zürich-Limmat über eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 30 Franken
und eine Busse von 200 Franken. Ausserdem wurde dem jungen Mann die
Bezahlung von 700 Franken Staatsgebühr sowie 30 Franken Auslagen
auferlegt.
Weshalb die Bahnpolizei ein Hausverbot gegen ihn erlassen hatte,
kann er nicht sagen. Er habe sich an jenem 27. Januar 2008 mit seiner
Freundin eine gewisse Zeit im Hauptbahnhof aufgehalten, und später
seien sie Tram fahren gegangen, um sich die Zeit zu vertreiben,
berichtet er mit sanfter Stimme. Dass die beiden auf seine Mutter
gewartet hatten, die an jenem Abend mit dem Zug aus dem Ausland
anreisen sollte, erzählt er erst draussen vor dem Gerichtssaal; er
glaubt nicht, dass dies die Richterin hätte interessieren können.
Als das Pärchen wieder im Hauptbahnhof eintraf, griff die
Bahnpolizei es auf und erteilte dem damals noch Minderjährigen ein
Hausverbot mit der Begründung, dass er den ganzen Tag herumgelungert
und deswegen bereits mehrmals verwarnt worden sei. Er wehrte sich
nicht. Weshalb sollte er auch? Er war schliesslich ein Emo und gehörte
als solcher zu jener selbst bei den meisten anderen Jugendgruppen
verhassten Subkultur, deren Anhänger den pubertären Weltschmerz
pflegen, gerne Gefühle zeigen und abenteuerlich frisierte, schwarz oder
gelegentlich auch wasserstoffblond gefärbte Haare sowie düsteres
Augen-Make-up tragen. Emos schmücken sich mit makabren Symbolen wie
Totenköpfen und Skeletten, tun im Übrigen aber keiner Fliege etwas
zuleide. Weshalb sollte er sich auf Diskussionen mit den Männern von
Securitrans einlassen? Sie würden einem wie ihm ohnehin kein Wort
glauben. Später erzählte ihm ein Kollege aus der Szene, der sich
ähnlich kleidete und dieselbe Frisur trug, dass die Bahnpolizei ihn an
jenem Samstagnachmittag mehrmals verwarnt habe.
Der Strafbefehl nun aber war dem sanftmütigen jungen Mann, der sich
inzwischen von der Emo-Szene loszulösen begonnen hatte, zu viel des
Üblen. Eine Summe von zusammengerechnet 1080 Franken sei sehr viel Geld
bei einem Lehrlingslohn von brutto 900 Franken; er müsse sich
verschulden, um das bezahlen zu können. Einen Anwalt wollte er sich
aber nicht nehmen. «Dann wäre die Geschichte noch viel teurer
geworden», meint später die Mutter, die ihren Sohn nach Zürich
begleitet hat.
Nachdem der Angeklagte seinerzeit keinen Rekurs gegen das
Hausverbot erhoben hat, kann das Gericht keine Gründe finden, um den
Strafbefehl abzumildern. Er erhält den Rat, die Einsprache
zurückzuziehen. Damit erhöhten sich die Gebühren um «nur» rund 150
Franken statt um eine Vielfaches dieser Summe. Er willigt ein. Und die
Mutter fragt die Richterin, ob sie das Geschuldete gleich hier bezahlen
könne. Mit der Justiz will sie keine Minute länger als notwendig zu tun
haben. Und der Sohn hofft, dass er die Lehre trotz der Verurteilung
abschliessen und danach eine weitere Ausbildung als Confiseur antreten
kann. Sein berufliches Fernziel ist die Meisterprüfung. Und er träumt
davon, dereinst mit seiner Freundin eine Familie zu gründen.